GEIG: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Es ist beschlossene Sache: Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) wird in Zukunft eine große Rolle beim Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität an Gebäuden spielen. Wir klären in diesem Beitrag auf, was das seit 5. März 2021 auf den Weg gebrachte Gesetz für Unternehmen, Kommunen und andere Eigentümer von Gebäuden genau bedeutet, welche Rahmenbedingungen die darin enthaltenen Beschlüsse in Sachen Elektromobilität schaffen und welche Änderungen und Herausforderungen das GEIG mit sich bringt.

Was bedeutet Leitungsinfrastruktur?

Das GEIG als „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ enthält Richtlinien zum Aufbau von Leitungsinfrastruktur an Stellplätzen von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Unternehmen. Doch was bedeutet und umfasst Leitungsinfrastruktur genau? In diesem Auszug aus dem GEIG-Gesetz (§ 2 Nr. 10) wird Leitungsinfrastruktur folgendermaßen definiert:

„Leitungsinfrastruktur = Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen“.

Im Kontext der Stellplätze an Nichtwohngebäuden von Unternehmen bezeichnet Leitungsinfrastruktur somit zum Beispiel Elektrokabel oder Schutzrohre. Diese stellen nämlich die Voraussetzungen für die Errichtung von Ladepunkten dar. Da Gesetzestexte meist recht „trocken“ klingen, erklären wir im Folgenden, was das GEIG genau besagt und welche Folgen sich für Ihr Unternehmen ergeben.
 

Für wen spielt GEIG eine Rolle?

GEIG spielt für Bau- und Immobilienunternehmen, Städte und Kommunen sowie für die Wohnwirtschaft eine wichtige Rolle. Denn alle Genannten sind als Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit GEIG zur Erfüllung kommender gesetzlicher Anforderungen zur Errichtung einer gebäudeintegrierten Leitungsinfrastruktur verpflichtet. Und auch für EWE Go als Anbieter von Elektromobilitätslösungen spielt GEIG eine wichtige Rolle. Wir treten mit dem Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Deutschland an Standorte und Gebäude heran, die bestenfalls bereits die Anforderungen des GEIG erfüllen und die Voraussetzungen für die zügige Installation eines Ladepunktes erschlossen haben: eine entsprechende Leitungsinfrastruktur. 

Wozu dient das GEIG?

Um das Ziel aus dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen zu haben, erfüllen zu können, bedarf es einer Ladeinfrastruktur mit ausreichenden Ladesäulen – auch an und in Gebäuden. Das Gesetz sieht mehr Ladeinfrastruktur sowohl an Wohngebäuden als auch Nichtwohngebäuden vor und verpflichtet die Eigentümer damit zur Errichtung von gebäudeintegrierter Leitungsinfrastruktur. Das GEIG regelt, dass für alle neuen und renovierungsbedürftigen Gebäude mit größeren Parkplätzen die notwendige Leitungsinfrastruktur zu erschließen ist. Damit schafft es die Voraussetzung dafür, dass E-Autofahrer*innen zukünftig auch am Arbeitsplatz, während Kundenterminen und bei Besorgungen einen Ladepunkt am Stellplatz ihres Elektroautos vorfinden. 

Was beinhaltet das GEIG?

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Ziel von GEIG, den „Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen“ und gleichermaßen die „Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens“ zu bewahren. Das bedeutet Folgendes: Wenn ein neues Nichtwohngebäude in die Bauplanung geht oder eine Renovierung ansteht, müssen ab einer bestimmten Zahl von Stellplätzen Schutzrohre für Elektrokabel sowie Ladepunkte mitgeplant und errichtet werden. 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz lässt, wie viele andere Gesetze, dabei auch Ausnahmen zu. Gebäude, die als Eigentümer ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) mit entsprechender Größe (max. 249 Beschäftigte), einen von der EU-Kommission definierten Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro haben, betreffen die Verpflichtungen der Gebäuderichtlinie nicht. Außerdem greift das GEIG nicht bei Bestandsgebäuden, wenn die Lade- und Leitungsinfrastruktur mehr als sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes kosten würden. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbare Anforderungen erfüllen müssen oder die bereits zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternate Fuels Infrastructure Directive, kurz AFID) dienen, sind ebenfalls von der Gebäuderichtlinie des GEIGs ausgenommen.

GEIG – Zusammenfassung:

Wir haben die relevanten Punkte aus dem GEIG-Gesetz in unserem EWE Go Quick Check für Sie zusammengefasst:

  • Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen müssen Leitungsinfrastruktur berücksichtigen.
  • Bei Wohngebäuden ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen müssen für jeden 3. Stellplatz Leitungsinfrastruktur vorsehen, ab 20 Stellplätzen muss ab 2025 ein Ladepunkt aufgebaut werden.
  • Bei einer größeren Renovierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als 10 Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt errichtet und jeder 5. Stellplatz mit Schutzrohren und Elektrokabel ausgestattet werden.
  • Ab 2025 muss an allen Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein.
  • Ausnahme: Nichtwohngebäude, die im Besitz von KMU sind und durch diese selbst genutzt werden.
  • Ausnahme: Renovierung von Bestandsgebäuden, wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtrenovierungskosten übersteigen. 

Fazit

Das GEIG regelt schrittweise den zukünftigen Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur und verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zu Anpassungen im Gebäudebereich. Viele Unternehmen setzen heutzutage auf Elektromobilität und erfüllen die gesetzlichen Regeln bereits. Um dem GEIG zu entsprechen oder sogar zuvorzukommen, sollten auch Sie Ihre Stellplätze entsprechend aus- und umrüsten – und von den Vorteilen einer Ladeinfrastruktur profitieren!

Haben Sie Fragen zu GEIG und der Errichtung von Leitungsinfrastruktur? Dann schauen Sie gerne auf der Webseite des BMWK vorbei oder schicken Sie uns eine Nachricht.

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23.12.2022 | Magazin, Elektromobilität