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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem EWE Go Ladetarif, dem Laden an unseren Ladestationen und unserem E-Sharing-Service. Antwort nicht gefunden? Unser Service-Team hilft gerne weiter.
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Unsere FAQ
Eine Partner-Ladestation ist ein Ladepunkt, der nicht von EWE Go betrieben wird, aber Teil des EWE Go Partnernetzwerks ist. Das bedeutet: Du kannst dort mit deiner EWE Go App oder Ladekarte laden – auch wenn der Betreiber ein anderes Unternehmen ist.
Falls ihr noch keine Ladekarte habt, könnt ihr diese jederzeit kostenlos über unser Portal oder die EWE Go App bestellen.
Ja, du kannst den Ladevorgang jederzeit mit deiner EWE Go Ladekarte starten.
Überprüfe folgende Punkte:
Falls das Problem weiterhin besteht, kannst du alternativ die Ladekarte nutzen oder unseren Kundenservice kontaktieren.
Die Aktivierung hängt von deinem Betriebssystem ab:
Android: Einstellungen > Apps > EWE Go > Berechtigungen > Standort > „Immer zulassen“ oder „Beim Verwenden der App“.
iOS: Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit > Ortungsdienste > EWE Go > „Beim Verwenden der App“ oder „Immer“.
Ohne Standortfreigabe kann die App nicht prüfen, ob du am richtigen Ladepunkt bist. In diesem Fall kannst du den Ladevorgang alternativ mit deiner EWE Go Ladekarte starten.
Die Standortfreigabe stellt sicher, dass du dich in der Nähe des gewählten Ladepunkts befindest – so verhindern wir versehentliche Ladevorgänge an der falschen Station.
EWE Go bietet Zugang zu einem großen Ladenetzwerk in vielen europäischen Ländern. Die genaue Verfügbarkeit kannst du in der EWE Go App einsehen.
In der EWE Go App kannst du vorab prüfen, welche Ladestationen im Ausland mit der EWE Go Ladekarte verfügbar sind. Wir empfehlen, deine Route vor der Reise entsprechend zu planen.
Viele Ladestationen außerhalb Deutschlands unterstützen aktuell keine direkte Freischaltung per App. Mit der EWE Go Ladekarte kannst du an deutlich mehr Ladestationen laden und hast eine zuverlässige Möglichkeit zur Authentifizierung.
Das Laden mit der EWE Go App ist außerhalb Deutschlands derzeit nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen dir daher, immer deine EWE Go Ladekarte mitzunehmen.
Aktuell befindet sich eine mögliche Umsetzbarkeit auch unter Berücksichtigung von rechtlichen Aspekten in Prüfung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung und Weiterentwicklung unseres Ladeerlebnisses.
An Partner-Ladestationen zahlst du mit dem EWE Go Ladetarif 0,62 €/kWh.
Bitte beachte, dass wir ab dem 01.08.2025 an Partner-Ladestationen eine Blockiergebühr erheben: Ab 4 Std. Standzeit 0,10 €/Min., max. 24,00 € pro Ladevorgang.
In der EWE Go-App siehst du, ob es sich um eine EWE Go Ladestation (Go-Symbol) oder eine Partner-Ladestation (Blitz-Symbol) handelt. Die App zeigt dir außerdem den genauen Standort, die Ladeleistung und den Betreiber an.
Du kannst den Ladevorgang ganz einfach starten:
Roaming beschreibt die Vernetzung von Ladeinfrastrukturen unterschiedlicher Anbieter. Durch Roaming kannst du mit deinem EWE Go Zugang auch bei vielen anderen Anbietern laden. Andere Begriffe für Partner-Ladestationen sind z. B. Fremdanbieter-Ladestation, Netzwerk-Ladestation, Roaming-Ladestation oder Verbund-Ladestation.
Nein, eine zusätzliche Registrierung bei anderen Anbietern ist nicht notwendig. Deine EWE Go App oder Ladekarte reicht aus, um die Partner-Ladestationen zu nutzen.
Grundsätzlich kannst du Partner-Ladestationen genauso nutzen wie EWE Go Ladestationen. Unterschiede kann es in Einzelfällen bei der Ladeleistung oder Verfügbarkeit geben. Die EWE Go App gibt dir hier immer die aktuellen Informationen.
Aktuell ist eine Umsetzung dazu nicht vorgesehen. Wir prüfen laufend die aktuellen Anforderungen am Markt und entwickeln unsere App kontinuierlich weiter.
Sowohl Registrieren als auch Anmelden kannst du dich im EWE Go Portal oder in der EWE Go App.
Nutze für die Registrierung eine E-Mail-Adresse, zu der noch kein eigenes EWE Go Benutzerkonto besteht. Du hast bereits ein EWE Go Benutzerkonto mit deiner E-Mail-Adresse, hast aber das Passwort nicht mehr verfügbar? Dann fordere bitte ein neues Passwort im Anmeldeprozess an.
Dein EWE Go Ladetarif ist sofort nach Abschluss der Bestellung über die Remote Funktion in der EWE Go App verfügbar. Wenn du zusätzlich die EWE Go Ladekarte bestellt hast, erhältst du diese in den nächsten Tagen per Post.
Die EWE Go App ist über den Apple Store oder über den Google Play Store zu erhalten. Sofern ein Download nicht funktioniert, überprüfe bitte die Einstellungen deines Endgerätes. Ist beispielsweise ein Softwareupdate deines Handys verfügbar? Der EWE Go Ladetarif kann alternativ über das EWE Go Portal bestellt werden.
Die eigenständige Löschung deines Accounts ist in der EWE Go App unter „Benutzerkonto“ möglich. Klicke hierzu auf deinen hinterlegten Benutzernamen.
Du kannst deine Adresse manuell eingegeben und bestätigen.
Während der Registrierung kannst du den Bestätigungscode über den Button „Code erneut senden“ noch einmal anfordern. Falls das Problem weiterhin besteht, wende dich bitte an unseren Kundenservice unter info@ewe-go.de.
Du kannst dein Passwort ändern, indem du in der Login-Maske der EWE Go App oder im EWE Go Portal auf „Passwort vergessen“ klickst und über den Link in der zugesandten Mail ein neues Passwort festlegst.
Das EWE Go Portal bietet dir eine Vielzahl an Funktionen wie die Verwaltung deiner Vertragsdaten, Einsicht deiner Rechnungen inkl. Einzelverbindungsnachweis sowie die Nutzerverwaltung.
Du kannst den EWE Go Ladetarif auch aus dem Ausland (SEPA-Länder) bestellen. Sofern du eine EWE Go Ladekarte dazu bestellen willst, kann der Versand jedoch nur innerhalb Deutschlands erfolgen.
Du kannst den EWE Go Ladetarif ganz einfach über die App nutzen – eine zusätzliche Karte ist nicht erforderlich. Wenn du möchtest, kannst du beim Bestellvorgang aber kostenlos eine Ladekarte zu deinem Vertrag hinzufügen.
Sobald deine Bestellung bei uns eingegangen und geprüft ist, wird deine EWE Go Ladekarte – sofern mitbestellt – schnellstmöglich an die angegebene Adresse verschickt. Dies dauert maximal 14 Tage.
Sobald die Ladekarte bei dir in der App angezeigt wird, kannst du diese sperren und anschließend eine neue Ladekarte an die richtige Adresse liefern lassen.
Über die EWE Go App kannst du deine Ladekarte direkt sperren. Öffne dazu die App, gehe zum Benutzerkonto und wähle "EWE Go Ladetarif" aus. Anschließend kannst du die Karte unter "EWE Go Ladekarte" direkt sperren. Über den gleichen Weg kannst du im Anschluss daran eine neue Ladekarte bestellen.
Kontaktiere gerne unseren Kundendienst über info@ewe-go.de. Gemeinsam werden wir den aktuellen Status der Bestellung einsehen.
Deinen abgeschlossenen Ladevorgang kannst du direkt in der EWE Go App unter „Ladevorgänge“ einsehen. Es kann vorkommen, dass kürzlich abgeschlossene Ladevorgänge noch nicht direkt angezeigt werden. Zudem sind die einzelnen Ladevorgänge im monatlichen Einzelverbindungsnachweis aufgeführt. Diesen kannst du über das EWE Go Portal aufrufen.
Die EWE Go bietet keine gesonderten Konditionen für Geschäftskunden an. Die aktuellen Preise sind hier einzusehen.
Ein abgeschlossener EWE Go Ladetarif kann individuell um weitere Nutzer:innen ergänzt werden. Alle anfallenden Kosten je Nutzer:in werden gesammelt abgerechnet. Eine Aufschlüsselung der Kosten je Nutzer:in ist über den Einzelverbindungsnachweis einzusehen.
Mit unserem EWE Go Ladetarif kannst du verschiedenste Ladepunkte einfach und kostentransparent nutzen. Lade europaweit an rund 500.000 Ladepunkten, die von EWE Go und den unserer Roamingpartnern bertrieben werden.
In unserer App kannst du dir alle verfügbaren Ladepunkte anzeigen lassen, die von unserem Ladetarif abgedeckt sind.
Nein, mit der EWE Go App findest du neben den EWE Go Ladestationen auch angebundene Partner-Ladestationen. Mit der EWE Go App kannst du rund 500.000 Ladestationen europaweit nutzen.
Eine Übersicht erhältst du direkt in der EWE Go App. Alle Ladestationen, die dir angezeigt werden, kannst du nutzen, um dein Elektrofahrzeug zu laden.
Wenn du den EWE Go Ladetarif nutzt, fallen an EWE Go-Ladestationen keine Blockiergebühren an. Du zahlst ausschließlich die geladene Energiemenge.
Bitte beachte: Ab dem 01.08.2025 erheben wir an unseren Partner-Ladestationen eine Blockiergebühr von 0,10 €/Min. nach einer Standzeit von 4 Stunden (maximal 24,00 € pro Ladevorgang).
Im EWE Go Portal kannst du unter „Rechnungen“ sowohl die Rechnung als auch den Einzelverbindungsnachweis eines Monats einsehen und herunterladen.
EWE Go Ladestationen 0,52 €/kWh
Partner-Ladestationen 0,62 €/kWh
Nein, mit der EWE Go App findest du neben den EWE Go Ladestationen auch die Ladestationen unserer angebundenen Partner. Mit der EWE Go App kannst du rund 500.000 Ladestationen europaweit nutzen.
Ja, Ladevorgänge können mit der EWE Go App gestartet und mit der EWE Go Ladekarte beendet werden, beziehungsweise auch umgekehrt.
Dies kann daran liegen, dass der Stecker vom Fahrzeug nicht erkannt wurde. Stecken Sie den Stecker erneut in Ihr Fahrzeug und halten den Stecker ein wenig nach oben, bis das Fahrzeug den Stecker erkennt und verriegelt. Falls die Störung nicht behoben ist, wenden Sie sich bitte an den Kundensupport von EWE Go oder den Hersteller Ihres Fahrzeugs.
Der Preis für das Laden an den EWE Go Ladestationen ist abhängig von deinem gewählten Ladetarifanbieter.
Auch ohne Ladetarif kannst du per Adhoc-Laden, also ohne vorherige Registrierung, (QR-Code oder Zahlungsterminal) an unseren EWE Go Ladestationen laden. Der Preis beträgt aktuell 0,84 Euro/kWh.
Auch ohne abgeschlossenen Ladetarif kannst du an öffentlichen Ladestationen laden. Dies geht per Adhoc-Laden. Beim Adhoc-Laden handelt es sich um eine spontane Lademöglichkeit ohne vorherige Registrierung oder Vertragsbindung. Je nach Anbieter ist hierfür bspw. ein QR-Code angebracht oder ein Zahlungsterminal verbaut.
Wähle zunächst eine Zahlungsmethode: Lade-App, Ladekarte oder Direktzahlung mittels QR Code oder Zahlungsterminal (je nach Verfügbarkeit):
Nach der erfolgreichen Autorisierung kannst du das Ladekabel mit dem Fahrzeug verbinden und der Ladevorgang startet automatisch.
Ein Ladevorgang wird nur berechnet, wenn Strom geflossen ist. Der (versuchte) Ladevorgang kann bei der Abrechnung zwar angezeigt werden, das Konto wird allerdings nicht belastet. Falls der Ladevorgang auch nach erneutem Versuchen nicht startet, wende dich bitte an den Kundensupport von EWE Go.
Der Ladevorgang kann jederzeit über das Fahrzeug oder durch erneutes Vorhalten der RFID-Karte bzw. Debit-/Kreditkarte beendet werden. Bei der Nutzung einer Lade-App oder der Direktzahlung mittels QR-Code kann der Ladevorgang über das Smartphone gestoppt werden.
In der Regel wird ein Standortüberlassungsvertrag mit Ihnen geschlossen, der alle Vertragsgrundlagen, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien, der Beteiligung und der Laufzeit, festhält.
Wir verfügen über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bereich der Elektromobilität, haben bereits zahlreiche Projekte mit Partnern erfolgreich umgesetzt und sind mit rund 3.000 öffentlichen Ladepunkten einer der größten Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland. Weiterhin sind wir spezialisiert auf die Zusammenarbeit mit Standortpartnern, Grundstückseigentümern oder auch Franchisenehmern und damit auf das öffentliche Laden an Zielorten (Destination Charging).
Durch die Verfügbarkeit von öffentlichen Ladepunkten werden die Attraktivität ihrer Unternehmensstandort erhöht und die digitale Sichtbarkeit wegen der Einbindung der Ladestationen in Apps, Navigationssysteme und populäre Portale wie Google Maps erhöht. Zudem können Sie neue Kunden gewinnen und bestehende durch die Anpassung an deren Bedürfnisse binden. Weiterhin erfüllen Sie gesetzliche Auflagen, stärken Ihr Unternehmens- und Arbeitgeberimage und werden Teil von einem der größten Ladenetzwerke Deutschlands.
Ihrem Unternehmen entstehen in der Regel keine Investitions- und Betriebskosten. Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der Netzanlagen und Ladestationen, den Aufbau und Anschluss an das Stromnetz sowie den kaufmännischen und technischen Betrieb und die Strombelieferung.
Nach der Standortanalyse nehmen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, in der u. a. geprüft wird, welche Beteiligungsmodelle angeboten werden können. Möglich sind eine feste Pachtzahlung und / oder eine leistungsanhängige Beteiligung.
Die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur ist, dass Sie über einen oder mehrere Standorte mit regem Verkehrs- und wiederkehrendem Kundenaufkommen verfügen. Außerdem benötigen wir den Zugang zu den Ladestationen für regelmäßige Wartungen und Inspektionen der Ladehardware oder eventuelle Reparaturen dieser.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (kurz GEIG) ist seit März 2021 in Kraft und betrifft Unternehmen mit dazugehörigen Parkplätzen in direktem Maße. Das GEIG soll den Ausbau gebäudeintegrierter Ladeinfrastruktur beschleunigen.
In der Regel wird ein Standortüberlassungsvertrag mit Ihnen geschlossen, der alle Vertragsgrundlagen, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien, der Beteiligung und der Laufzeit, festhält.
Wir helfen Ihnen gerne!
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